Neuregelung der GAP-Regeln: Erleichterungen für Waldgartensysteme

Neue Regeln für die GAP ab 2025 wurden Anfang Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.
Für Agroforstsysteme besonders wichtig sind die Änderungen der Öko-Regelung 3 („Agroforst“):
– Ein Abstand zum Rand der Fläche soll nur noch erforderlich sein, wenn die Fläche an Wald oder bestimmte Landschaftselemente angrenzt.
– Die Mindestbreite von Gehölzstreifen soll entfallen.
– Abweichungen bei Abstandsregelungen sollen unschädlich sein, solange die Vorgaben auf der überwiegenden Länge eingehalten werden.
– Der maximale Flächenanteil der Gehölzstreifen an einer förderfähigen Acker- oder Dauergrünlandfläche soll auf 40 % statt bisher 35 % angehoben werden.

Damit sind wieder einige der hinderlichen Regelungen entschärft worden, die bisher Bauern von der Anlage von FoodForests abhalten konnten. Wir wünschen uns noch wesentlich mehr rechtliche und Fördermittel-Unterstützung für Waldgartensysteme in Deutschland.